Italien: Wiedereröffnung für Touristen

Die italienische Tourismusbranche ist wieder bereit, italienische und ausländische Touristen in der Sommersaison willkommen zu heißen. Es ist in der Tat wieder möglich, sich im ganzen Land frei zu bewegen und alle normalen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen: Museen und andere kulturellen Stätte aber auch Hotels, Bars und Restaurants sind wieder geöffnet; Flughäfen, Bahnhöfe und Verkehrsdienste funktionieren wieder; Campingplätze, Berghütten und Strandbäder haben sich entsprechend organisiert, um Urlauber sicher unterzubringen.

 

Ausgenommen hiervon sind nur vier italienische Regionen, die eine Registrierung bei der Einreiseverlangen:

  • Sardinien: Wer nach Sardinien einreisen möchte, muss sich vor seiner Ankunft auf der Website von Sardegna Sicura registrieren. Auf der Insel ist es zwingend erforderlich die Maske in geschlossenen Räumen sowie im Freien zu tragen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Sizilien: Reisende müssen sich auf der Website Sicilia si cura bzw. mittels der App „Sicilia SiCura“ (Play StoreApple Store) registrieren. Für Infos bzw. Unterstützung steht folgende Hotline zur Verfügung: Tel. **39.800.458787

In ganz Italien besteht Maskenpflicht in geschlossenen öffentlich zugänglichen Orten sowie von 18:00 bis 6:00 Uhr auch im Freien in Situationen, in denen eine Gruppenbildung von Menschen möglich ist: Plätze im Freien öffentlicher Gebäude, vor Lokalen, stark frequentierte Straßen und Plätze (Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 16. August 2020)..

Der freie Reiseverkehr innerhalb Italiens, ohne Erfordernis der Angabe des Reisegrundes sowie der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Quarantäne, ist Einreisenden aus folgenden Ländern gestattet:

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    Ausnahme:
    – Kroatien, Griechenland, Spanien, Malta und einige Regionen Frankreichs (Auvergne-Rhône-Alpen, Korsika, Hauts-de-France, Île-de-France, Neu-Aquitanien, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur): wer aus diesen Ländern nach Italien einreist, muss einen negativen SARS-CoV-2-Test (PCR- oder Antigentest mittels Abstriches) vorweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Italien durchgeführt worden ist. Alternativ muss ein verpflichtender SARS-CoV-2-Test (PCR- oder Antigentest mittels Abstriches) bei Ankunft am Flughafen, Hafen oder Grenzort (falls möglich), oder innerhalb von 48 Stunden nach Einreise nach Italien bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde vorgenommen werden.
    – Bulgarien und Rumänien: Wer aus diesen Ländern nach Italien einreist, ist verpflichtet, sich einer selbstüberwachten Isolation zu unterziehen und eine Selbsterklärung abzugeben. Das endgültige Ziel in Italien darf nur mit einem privaten Fahrzeug erreichen werden.
  • Staaten, die Vertragsparteien des Schengen-Abkommens sind.
  • Vereinigtes Königreich, Andorra, Fürstentum Monaco, Republik San Marino und Vatikanstadt.

Personen, die sich in den letzten 2 Wochen vor der Einreise nach Italien in einem anderen als den oben angeführten Ländern aufgehalten haben, sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet.

Anordnungen für all jenen Länder die nicht oben genannt wurden, entnehmen sie bitte den FAQ – Bereich des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Jeder Einreisende nach Italien muss eine verpflichtende Selbsterklärung (siehe Vorlage) gegenüber dem Personal des Transportunternehmens oder der Polizei im Fall einer Sicherheitskontrolle vorweisen.

Vorliegende Anordnungen werden im Abstand von 14 Tagen regelmäßig neu evaluiert.

Weiterführende Informationen und Ausnahmeregelungen in Bezug auf verschiedene Berufskategorien (Gesundheitspersonal, reisendes Personal, Geschäftsreisende, etc) finden Sie im FAQ – Bereich des italienischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

 

Nachstehend finden Sie detaillierte Angaben für jeden Bereich:

 

Fahrten mit dem Auto


Personen aus einem Haushalt und solche mit stabilen Beziehungen

Es gibt keine Einschränkungen für gemeinsame Fahrten im PKW bei:

– Personen aus einem Haushalt, zusammen lebende Personen

– Eheleute und Personen, die regelmäßig in einer festen Beziehung zueinander stehen  (Ehemann und Ehefrau; Verwandte; nicht verwandte Personen, die sich üblicherweise dieselben Räumlichkeiten teilen)

Personen, die nicht zusammen leben

In allen anderen Fällen gilt für gemeinsame Fahrten im PKW:

– außer dem Fahrer darf niemand vorne sitzen, der Beifahrersitz muss frei bleiben

– auf den hinteren Sitzen dürfen je Reihe max. 2 Mitfahrer Platz nehmen, der Mittelsitz muss frei bleiben

– der Fahrer und die Mitfahrer müssen während ihres Aufenthalts im Auto eine Maske tragen

Beispiel: Ein normaler PKW mit 4 bis 5 Sitzen darf max 3 Personen befördern, nämlich den Fahrer vorne und dahinter 2 Mitfahrer, die an den äußeren Sitzen Platz nehmen.

Sofern der Wagen mehr als eine Rückbank hat, gelten für jede weitere dieselben Regeln.

Falls der Wagen zwischen Fahrerbereich und Mitfahrerbereich mit einer Trennung versehen ist (Plexiglas) muss keine Maske getragen werden, aber in diesem Fall, darf außer dem Fahrer vorne nur 1 Person auf der Rückbank mitfahren.

Beispiel: Ein PKW mit 4 bis 5 Sitzen und Trennung zwischen Fahrerbereich und hinteren Sitzen darf max. 2 Personen transportieren: den Fahrer und einen Mitfahrer auf der Rückbank.

Darüber hinaus haben einige Regionen abweichende Regelungen, die erlauben, dass alle Plätze im PKW besetzt werden, unabhängig davon, in welcher Beziehung fie Insassen zueinander stehen: Emilia-Romagna, Ligurien, Apulien, Friaul Julisch-Venetien, Veneto, Südtirol.

Bars und Restaurant

Restaurants, Bars, Pubs, Konditoreien und Eisdielen können regulär betreten werden. Die Mundschutzmaske muss beim Eintreten aufgesetzt werden bzw. jedes Mal, wenn man sich vom Tisch erhebt.  Am Eingang kann die  Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden; das Lokal könnte einen separaten Ein- und Ausgang haben.  Bitte warten Sie, bis Sie zum Tisch begleitet werden. Getränke und Mahlzeiten können an der Theke bestellt werden, wobei zu den anderen Personen ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten ist. Für Restaurants wird eine Reservierung empfohlen.

Strände und ausgestattete Strandbäder

Beim Eintritt in die Strandbäder kann die Körpertemperatur gemessen werden. Bitte warten Sie, bis Sie zu Ihrem Sonnenschirm begleitet werden (eine Reservierung ist hier ebenfalls empfehlenswert). In den Strandbädern ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu den anderen Personen einzuhalten. Auf freien Stränden muss ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden; das Ausüben von Sportaktivitäten in Gruppen, die eine Ansammlung von Menschen zur Folge haben könnten, ist nicht gestattet.

Hotels und Beherbergungsbetriebe

Beim Eintritt in Hotels, B&B, Herbergen  und Ferienwohnungen kann die Körpertemperatur gemessen werden und es kann verlangt werden, die Hände mit Gel zu desinfizieren. In den Gemeinschaftsbereichen und in den Aufzügen ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten, außer es handelt sich um Mitglieder derselben Familie, Lebenspartner oder Mitbewohner desselben Zimmers). Die Mundschutzmaske muss in geschlossenen Gemeinschaftsbereichen aufgesetzt werden, im Freien ist sie hingegen nicht notwendig.

Einzelhandel und kommerzielle Aktivitäten

In Geschäften, Einkaufszentren, Märkten, Friseur- und Kosmetiksalons muss während des gesamten Aufenthalts eine Mundschutzmaske getragen und ein Abstand von 1 Meter zu den anderen Personen eingehalten werden. Der Zugang könnte reglementiert erfolgen und eventuell kann die Körpertemperatur mit Thermoscannern erfasst werden; außerdem kann das Desinfizieren der Hände notwendig sein.  Alle wartenden Personen müssen den Sicherheitsabstand einhalten.  Im Falle von Friseur- und Kosmetiksalons ist eine Reservierung vorzuziehen.

Verkehrsverbindungen und Transportmittel

Verbindungen per Flugzeug, Schiff und Straßenverkehr bestehen mit allen EU-Ländern, den Mitgliedern des Schengener Abkommens und Großbritannien. Bis zum 30. Juni sind Verbindungen mit weiteren Ländern nicht möglich. In Stadt- und Fernbussen, Schiffen, Fähren und Zügen ist stets eine Mundschutzmaske zu tragen; ferner muss die soziale Distanz zu fremden Personen eingehalten werden und es dürfen nur die markierten Sitzplätze belegt werden. Die maximale Anzahl der an Bord zugelassenen Reisenden könnte begrenzt sein. Einzige Ausnahme hierzu bildet Sardinien, wo die internationalen Verkehrsverbindungen erst am 25. Juni geöffnet werden.

Alm-und Wanderhütten

Der Zugang zu den Berghütten ist nur für eine maximale Anzahl von Personen möglich. Bei Eintritt ist eine Mundschutzmaske zu tragen und die Hände müssen desinfiziert werden. Im Innern der Hütten und in den Außenbereichen muss ein Abstand von 1 Meter zu Fremden eingehalten werden. Es wird nur am Tisch bedient und es wird empfohlen, Übernachtungen, Mittag- oder Abendessen zu reservieren.

Ämter mit Publikumsverkehr

Private und öffentliche Ämter dürfen nur mit Mundschutzmaske betreten werden. Am Eingang könnte die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Terminvereinbarungen werden vorgezogen.

Fitnessstudios und Schwimmbäder

Beim Betreten von Schwimmbädern oder Fitnessstudios kann die Körpertemperatur gemessen und das Desinfizieren der Hände verlangt werden. Der Zugang könnte kontingentiert oder nur nach Voranmeldung möglich sein. Es ist untersagt mit anderen Personen zusammen Schließfächer zu benutzen bzw. Wasser- oder Thermosflaschen, Handtücher und Bademäntel zu tauschen. In den Umkleideräumen und in den Duschen dürfen nur die markierten Bereiche unter Einhaltung der Distanzen benutzt werden. Es ist notwendig, vor dem Betreten des Schwimmbads zu duschen und eine Bademütze aufzusetzen. In den Fitnessstudios ist eine Distanz zwischen den Personen von 1 Meter und bei körperlichen Aktivitäten von 2 Metern einzuhalten; außerdem dürfen nur Schuhe getragen werden, die ausschließlich für das Fitnessstudio verwendet werden.

Museen und andere Kulturelle Stätten

Vor dem Betreten von Museen, Archiven und Bibliotheken kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Der Zugang könnte auf eine maximale Personenzahl kontingentiert sein. Warten Sie, bis Sie an der Reihe sind, indem Sie die Distanzen einhalten und eventuelle Wegeführungen beachten. Die Mundschutzmaske ist während der gesamten Zeit des Aufenthalts zu tragen. Hier ist eine aktualisierte Liste aller italienischer Museen, die derzeit geöffnet sind.

Vermietung von Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung

In den Büros zur Vermietung von Fahrzeugen bzw. sonstiger Ausrüstung ist eine Mundschutzmaske zu tragen. Es kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Zur Vermeidung von Menschenansammlungen können besondere Wegeführungen vorhanden sein. Bei der Vermietung von Fahrrädern, Autos bzw. sonstiger Ausrüstung kann eine Desinfizierung der Hände oder das Tragen von Handschuhen erforderlich sein.

Spielbereiche für Kinder

Auf öffentlichen oder privaten Kinderspielplätzen kann eine Desinfizierung der Hände am Ein- und Ausgang notwendig sein. Die Mundschutzmaske ist nur für Kinder ab 6 Jahren Pflicht. Zwischen Fremden ist eine Distanz von 1 Meter einzuhalten.

Kinos und Theater

Der Zugang zu Kinos, Theatern und anderen Aufführungsstätten kann auf eine maximale Personenzahl begrenzt  werden, wobei eine Voranmeldung notwendig sein kann. Personen in der Warteschlange haben den Sicherheitsabstand einzuhalten und müssen die Wegeführung beachten. Am Eingang kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden. Die Zuschauer dürfen sich unter Einhaltung der Distanz von 1 Meter zu den anderen Nutzern nur auf die markierten Plätze setzen (ausgenommen sind Mitglieder derselben Familie, Paare oder Freundesgruppen). Die Zuschauer haben die Mundschutzmaske während der gesamten Dauer der Vorführung zu tragen (davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren).

Natur und Vergnügungsparks

Der Eintritt in Freizeitparks, Zoos, wandernden Vergnügungsparks (Karussells) oder Wasserparks kann auf eine bestimmte Personenanzahl begrenzt werden. Personen in der Warteschlange haben den Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten und müssen die Wegeführung beachten. Es kann die Körpertemperatur gemessen werden sowie am Ein- und Ausgang jeder Attraktion oder jedes Spielbereichs kann die Desinfizierung der Hände verlangt werden. In Abenteuerparks haben die Nutzer bei der Ausübung von Sportaktivitäten einen Abstand von 2 Metern einzuhalten und vor dem Aufsetzen des Helms bzw. dem Benutzen der Ausrüstung müssen die Hände desinfiziert werden. Der Mundschutz ist immer obligatorisch (außer in Wasserparks).

Festivals und Messen

Am Eingang zu Festivals und Messen kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände mit Gel verlangt werden. Es können Wegeführungen und verschiedene Ein- und Ausgänge geschaffen werden. Die zugeteilten Plätze sind einzuhalten und zwischen den Personen muss ein Mindestabstand von 1 Meter beachtet werden, außer es handelt sich um Freundes- oder Familiengruppen. Die Mundschutzmaske ist Pflicht.

Thermalbäder und Wellnesscenter

Der Zugang zu Thermalbädern und Wellnesszentren ist nur nach Voranmeldung möglich; der Zugang kann auf eine maximale Personenzahl begrenzt werden. Am Eingang kann die Körpertemperatur gemessen und eine Desinfizierung der Hände verlangt werden; es können separate Ein- und Ausgänge geschaffen werden. Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten und in den geschlossenen Gemeinschaftsbereichen muss eine Mundschutzmaske getragen werden. Wäsche und Schließfächer dürfen nicht gemeinschaftlich benutzt werden. Bei Massagen muss die Mundschutzmaske getragen werden und vor und nach der Behandlung sind die Hände zu desinfizieren. Saunas und türkische Bäder dürfen nicht benutzt werden, außer diese werden in den Hotels als exklusive Dienstleistung angeboten.

Berg-und Touristenführungen

Berg- und Touristenführer dürfen nur kleine Gruppen begleiten. Bei Touristengruppen ist das Tragen der Mundschutzmaske Pflicht. Zu den anderen Teilnehmern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter einzuhalten. Vor Beginn sportlicher Aktivitäten kann die Messung der Körpertemperatur und die Desinfizierung der Hände notwendig sein. Die Teilnehmer dürfen untereinander keine Ausrüstung, Bekleidung, Essen oder Getränke tauschen. Während der gesamten Dauer der Aktivitäten ist ein Abstand von 2 Metern zu den anderen Teilnehmern einzuhalten. Beim Klettern sollte vorzugsweise flüssiges Magnesium auf Alkoholbasis verwendet werden.

Diskotheken

Untersagt sind jegliche Tanzaktivitäten im Freien und in geschlossenen Räumen in Diskotheken, Tanzclubs und ähnlichen Lokalen, in Strandbädern oder auf freien Strandabschnitten, in Gemeinschaftsbereichen von Unterkunftsbetrieben oder anderen öffentlich zugänglichen Orten.

 

Textquelle: italia.it

Kommentieren Sie diesen Artikel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.